IT Recht/Recht der neuen Medien
Als moderne Medienrechtskanzlei haben wir das IT-Recht/Recht der Neuen Medien mit in den Mittelpunkt unserer Kanzleitätigkeit gerückt.
Für Unternehmen unterschiedlichster Größe sind Internet und E-Commerce entscheidende Kommunikations- und Vermarktungsinstrumente. So sind die Unternehmenspräsentation über Websites, die interne und externe elektronische Kommunikation sowie die Vermarktung von Produkten über virtuelle Marktplätze (Onlinehandel) heute weit verbreitet. Mit seinen zahlreichen Einsatz- und Nutzungsmöglichkeiten wirft das Internet allerdings unterschiedliche Rechtsfragen und Konfliktlagen auf. Unsere Beratung umfasst sämtliche das Internet und den Bereich des E-Commerce betreffende Rechtsfragen. Wir unterstützen unsere Mandanten u.a. bei der Gestaltung und Verhandlung von Webdesignverträgen, Application Service Providing-Verträgen, Dienstleistungsverträgen (Access, Service and Hosting, Content), Lizenzverträgen, Vermarktungsverträgen, Kooperationsverträgen und Werbeverträgen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bei sämtlichen, die Einrichtung und den Betrieb von Onlineshops betreffenden Verträgen einschließlich der Nutzungsbedingungen für Websites sowie der Überprüfung von Onlineangeboten auf deren rechtliche Unbedenklichkeit.
Im Bereich der Software-Herstellung verfügen die Anwälte unserer Sozietät über eine durch Praxis und Lehre erworbene Fachkompetenz, die durch eine umfassende Branchenkenntnis ergänzt wird. Diese setzen wir bei der Beratung unserer Mandanten im Rahmen der Vertragsgestaltung und Verhandlung insbesondere von Softwareerstellungs- und Softwarevertriebs- verträgen, Systemverträgen, Lizenzverträgen, Kooperationsverträgen, Application-Service-Providing-Verträgen und sämtlichen weiteren, die Realisierung von Softwareprojekten betreffenden Vertragswerken ein. Neben der umfassenden vertragsrechtlichen Beratung stehen wir unseren Mandanten auch in der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite.
Im Bereich der Computer- und Videospiele resultiert die besondere Expertise der Anwälte unserer Sozietät aus der umfassenden Beratung sämtlicher an der Spieleentwicklung und –vermarktung beteiligten Akteure, von Autoren und Spieleentwicklern über Produktionsgesellschaften und Verlage bis hin zu solchen an der Spieleentwicklung und –herstellung beteiligten Dienstleistern und in die Vermarktung und Verbreitung eingebundenen Medien. Unseren Mandanten kommt hierbei neben unserer auch in diesem Bereich fundierten Branchenkenntnis insbesondere unser medienübergreifendes Know-how zugute. Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei u.a. die Erstellung und Verhandlung von Developmentverträgen, Distributionsverträgen, Co-Produktionsverträgen, Werbeverträgen, Endnutzer-Lizenzverträgen (EULA) sowie die Überprüfung der Vereinbarkeit von Computer- und Onlinespielen mit geltendem Recht.