Kunstrecht
Das Kunstrecht ist eine Querschnittsmaterie, die geprägt ist von Rechtsfragen des Urheberrechts, Kauf- und Werkvertragsrechts sowie Versicherungs- und Transportrechts. Durch ihre langjährige Tätigkeit in diesem Bereich sind Irle Kalckreuth LLP eng mit der Kunstszene verbunden. Neben vielen Künstlern beraten wir Galerien, Auktionshäuser, Museen- und Ausstellungshäuser sowie Kunstbuchverlage. Dieses umfassende Mandatsspektrum gewährleistet ein nachhaltiges Verständnis der unterschiedlichen Interessenlagen sowie eine umfassende Rechts- und Rechsprechungskenntnis, die unsere Anwälte bei der außergerichtlichen Vertretung und insbesondere bei der Vertragsberatung unserer Mandanten sowie im gerichtlichen Verfahren erfolgreich zum Einsatz bringen.